Transparenz schafft Vertrauen:
Unsere Anwaltskosten
......................................................................................................................................................

 

Wir möchten unsere Mandanten nicht im Unklaren lassen über die anfallenden Kosten. Grundlage für die Berechnung unserer Gebühren ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.



Beratung
......................................................................................................................................................

Die Kosten einer telefonischen oder mündlichen Erstberatung können grundsätzlich frei vereinbart werden. In der Regel betragen sie je nach Umfang der Beratung, Wert und Bedeutung des Rechtsproblems zwischen 50,- Euro und 190,- Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.



Beratungshilfe
......................................................................................................................................................

Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten für die Erstberatung und/ oder die außergerichtliche Vertretung aufzubringen, dann können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, dann übernimmt der Staat die Kosten für Sie.

Weitere Informationen zur Beratungshilfe
erhalten Sie hier.
123 kb · Download starten

Das Antragsformular können Sie sich
auch hier herunterladen
42 kb · Download starten




Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
......................................................................................................................................................

Bei außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung richten sich unsere Gebühren nach dem Gegenstandswert. Gerne informieren wir Sie vorab über die zu erwartenden Kosten.



Anwaltsgebühren in Straf- und Bußgeldsachen
......................................................................................................................................................

Die gesetzlich bestimmten Gebühren für die Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen sind Rahmengebühren (§ 14 RVG), sie sehen also eine Spanne vor, innerhalb derer der Rechtsanwalt sein Honorar nach dem Umfang der Sache, der Schwierigkeit des Mandats, dem Haftungsrisiko (§ 14 Abs. 1 S. 3 RVG) und der Bedeutung des Ausgangs der Sache für den betreffenden Mandanten bestimmt.



Rechtsschutzversicherung
......................................................................................................................................................

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so empfehlen wir, vorab eine Kostenzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen. Bei einer Deckungszusage können wir unsere Kosten - mit Ausnahme einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung - dann direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen.


Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe
......................................................................................................................................................

Auf Antrag gewährt Ihnen das Gericht Prozesskostenhilfe, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten eines Rechtsstreits nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen können.
Weitere Voraussetzung ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung (Sie als Kläger/in) oder Rechtsverteidigung (Sie als Beklagte/r) Aussicht auf Erfolg hat.

Weitere Informationen zur Prozess- und
Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie hier.
123 kb · Download starten

Das Antragsformular können
Sie sich auch hier herunterladen
123 kb · Download starten

Gerne informieren wir Sie hierzu detailliert in einem persönlichen Gespräch.
Rufen Sie uns an - wir sind gerne für Sie da!
Telefon.: 08272/3027