Als Fachanwältin für Familienrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwältin Cornelia Brenneisen bei Trennungsabsicht, nach vollzogener Trennung, Scheidung, bei Vermögensauseinandersetzungen sowie in Fragen des Kindesunterhalts und Sorgerechts.
Im Einzelnen vor allem:
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Bestimmung des Kindes- und Ehegattenunterhaltes sowie des Unterhalts der Mutter
aus Anlass der Geburt / Ermittlung des Einkommens
bei abhängig Beschäftigten und Selbständigen |
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Regelung des Umgangs- und Sorgerechts einschließlich Aufenthaltsbestimmung |
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Aushandeln von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen |
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Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Zugewinn- und Versorgungsausgleich |
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Vermögensauseinandersetzung bei Gütertrennung oder bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft |
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Abänderung von Unterhaltsentscheidungen durch Anpassung an die geänderten Lebens- und Einkommensverhältnisse |
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Umfassende Prozessvertretung auch im Wege einstweiliger Anordnungen und Eilverfahren |
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